Datenschutz- und Einwilligungserklärung für ein Angebot eines potenziellen Antennenstandortes
Die INTERLEV GmbH, Hemmelrather Weg 201, 51373 Leverkusen (im Folgenden auch „INTERLEV“) möchte Sie darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten im Falle Ihrer Einwilligung verarbeitet werden.
- Umfang der Datenverarbeitung
Sofern Sie Ihre Einwilligung erklären, verarbeitet die INTERLEV die folgenden von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten:
Vor- und Nachname
Kontaktdaten (ggf. Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Standortdaten der Liegenschaft
Ihre Bestätigung der Verfügungsberechtigung über die Liegenschaft
Weitere Daten, falls Sie uns diese freiwillig zur Verfügung stellen
- Datenverarbeitungszweck
Die INTERLEV verarbeitet Ihre Daten, um ein Verzeichnis potentieller Antennenstandorte zu erstellen. Dieses soll die Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Deutschland voranbringen. Hierfür ermöglicht die INTERLEV anderen Personen und Organisationen (Anbietern), durch Einreichung Ihrer Daten aus eigener Initiative ein Standortangebot (Liegenschaft) zu unterbreiten.
Sollte ein konkreter Bedarf vorliegen, überprüft die INTERLEV die funktechnische Eignung der Liegenschaft. Ein konkreter Bedarf liegt dann vor, wenn im Umfeld der von Ihnen angebotenen Liegenschaft aktuell oder in der Zukunft die Errichtung eines Mobilfunkstandorts geplant wird. Sollte die Liegenschaft aus funktechnischer Sicht geeignet sein, wird über die angegebenen Daten Kontakt zum Anbieter aufgenommen, um einen eventuellen Vertragsschluss zu ermöglichen.
Neue Antennenstandorte für die schrittweise Erweiterung und Verbesserung der Mobilfunkversorgung zu planen, ist ein Mittel, um die Versorgungsauflagen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu erfüllen und ermöglicht den Netzbetreibern zudem den Eigenausbau. Teilweise wird die Versorgung bereits erschlossener Gebiete verdichtet; teilweise werden komplett neue Gebiete erschlossen, zum Beispiel neue Siedlungen oder auch Industriegebiete. Das führt dazu, dass zusätzlicher Bedarf entsteht, der darauf geprüft wird, ob die Abdeckung mit den angebotenen Standorten möglich ist. Auch technologische Entwicklungen wie zum Beispiel neue Funkstandards führen zur Entstehung weiteren Bedarfs.
Der Zeitraum für die Planung und dann bis zur Einführung neuer Übertragungstechnologien und Standards beläuft sich erfahrungsgemäß auf eine Zeitspanne von etwa 10-15 Jahren. Bestehende Rahmenverträge mit Anbietern haben ebenfalls eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren. Die Höchstgrenze der Aufbewahrungsfrist Ihrer Daten wird daher auf 10 Jahre gesetzt.
Die Zwecke der Verarbeitung Ihrer Daten sind demnach:
– Erweiterung und Verwaltung eines Verzeichnisses möglicher Standorte für Funkinfrastrukturen
– Prüfung der genannten möglichen Liegenschaften auf ihre funktechnische Eignung
– Kontaktaufnahme zum Ansprechpartner zwecks Vertragsanbahnung und Umsetzung eines Mobilfunkstandortes bei Eignung der Liegenschaften.
- Übermittlung der Daten und Verarbeitungsort
Neben der Verarbeitung durch die INTERLEV erfolgt eine Überlassung der Daten zu den benannten Zwecken an die folgenden Kooperationspartner:
– Kunden und Partner von INTERLEV
– Externe Akquisiteure/Generalunternehmer, die als Partner bei der Suche nach Standorten fungieren
– Externe Generalunternehmer und Partnerunternehmen, die zur Prüfung, Planung und Realisierung von Mobilfunkstandorten einbezogen werden
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung sind wir in bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten an die anfragende staatliche Stelle zu übermitteln.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich in Deutschland und im europäischen Ausland. Findet eine Verarbeitung Ihrer Daten in Ausnahmefällen auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union (also in sog. Drittstaaten) statt, geschieht dies, soweit Sie hierin ausdrücklich eingewilligt haben oder es für unsere Leistungserbringung Ihnen gegenüber erforderlich ist oder es gesetzlich vorgesehen ist (Art. 49 DSGVO Ausnahmen für bestimmte Fälle).
- Aufbewahrungsfrist bei personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden wie folgt gespeichert:
– Die INTERLEV löscht Ihre Daten, sofern ab dem Zeitpunkt der Erfassung innerhalb von 10 Jahren kein Bedarf eines Mobilfunkstandortes in der Nähe der von Ihnen angebotenen Liegenschaft entsteht
– Diese 10-Jahres Frist gilt auch in dem Fall, dass zwar zwischenzeitlich ein konkreter Bedarfsfall überprüft wird, der angebotene Standort auch geeignet ist, aber dennoch nicht ausgewählt wird.
– Sollte während eintreten, dass während der Frist ein Bedarf entsteht, aber bei die Prüfung ergibt, dass die Liegenschaft funktechnisch nicht geeignet ist, so löscht die INTERLEV Ihre Daten im Anschluss der Prüfung.
- Informationen über Ihre Rechte
Sie haben das Recht,
- a) über die Kategorien der verarbeiteten Daten, den Zweck der Verarbeitung, etwaige Empfänger der Daten und die geplante Speicherdauer Auskunft zu verlangen (Art. 15 DSGVO);
- b) zu verlangen, dass unrichtige bzw. unvollständige Daten berichtigt bzw. ergänzt werden. (Art. 16 DSGVO);
- c) eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO);
- d) einer Datenverarbeitung, die aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgen soll, aus Gründen zu widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art 21 Abs. 1 DSGVO);
- e) in bestimmten Fällen im Rahmen des Art. 17 DSGVO die Löschung von Daten zu verlangen – insbesondere sofern die Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind bzw. unrechtmäßig verarbeitet werden, oder Sie Ihre Einwilligung gemäß oben (c) widerrufen oder einen Widerspruch gemäß oben (d) erklärt haben;
- f) unter bestimmten Bedingungen die Einschränkung von Daten zu verlangen, wenn eine Löschung nicht möglich bzw. die Löschpflicht streitig ist (Art. 18 DSGVO);
- g) auf Datenübertragbarkeit, d.h. Sie können Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem gängigen maschinenlesbaren Format wie z.B. CSV erhalten und ggf. an andere übermitteln (Art. 20 DSGVO);
- h) sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren (für Telekommunikationsverträge: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit; im Übrigen: Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen).
Falls Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten, richten Sie bitte Ihr Anliegen an den unten genannten Ansprechpartner.
- Ansprechpartner und verantwortliche Stelle
Datenverantwortliche ist die INTERLEV GmbH Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen. Bei Fragen können Sie sich an unser Infopostfach: contact@INTERLEV.com wenden.
- Geltung der Datenschutzhinweise
Ergänzend gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise (https://interlev.com/impressum/)
Sobald Sie die Schaltfläche „Akzeptieren“ anklicken, erklären Sie, dass Sie die oben aufgeführten Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben und der darin beschriebenen Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Ihre Erklärung wird gespeichert. Sollten Sie den oben genannten Bedingungen nicht zustimmen, wird Ihr Standortangebot nicht gespeichert und auch nicht bearbeitet.
Für weitere Fragen besuchen Sie unsere Webseite: https://antennenstandort-locator.de